Folgendes ist passiert, in chronologischer Reihenfolge: Ich brause durchs Netz und entdecke ein technisches Produkt, was ich so schon laenger gesucht habe. (Randnotiz: bei besagtem Haendler, namentlich Amazon befand sich das Produkt bereits seit Ende April im Sortiment.)
Einziges Problem: der Haendler hat nur sehr wenige Informationen zu dem Geraet. Also denk ich mir so, wer weis es besser, als der Hersteller, was das Produkt so alles kann. Also auf die Seite des Herstellers, und oh Wunder, keine Spur von dem Produkt. Blieb mir nur, eine Supportanfrage an den Hersteller zu stellen, mit der Bitte, mit genaue Informationen zu dem Produkt zukommen zu lassen. (Randnotiz: das war Ende Juli.) Nach einer geschlagenen Woche und nach erneutem Nachfragen bekam ich die Information: Produkt hat Eigenschaften A, B und C und kann desweiteren D, E, F und G. Toll, dachte ich mir, *exakt* genau diese Eigenschaften habe ich schon laenger in dieser Form kombiniert gesucht.
Also kauf ich mir dieses Teil. (Randnotiz: Anfang August.) Ausgepackt, damit rumgespielt, aber ich musste feststellen: das Produkt kann gar nicht, wie versprochen, C, E und F. *grml*
Also erneute Supportanfrage, was das soll. Als Antwort erhielt ich: Das Produkt sei noch nicht in Deutschland verfuegbar (Randnotiz: mittlerwele Mitte August) und man habe mir deshalb aus Mangel an Informationen einfach die Features der auslaendischen Version des Produktes geschickt. Aufruesten sei unmoeglich, und man bedaure diese Fehlinformation - aber helfen koenne man mir nicht.
Das Problem ist nun: ich komme mir ver*selbstzensiert* vor. Mir werden Features versprochen, die das Produkt dann doch nicht hat, aber geradestehen fuer diese Fehlinformation will auch keiner. Und ich sitze auf einem Produkt fest, was ich so nicht wollte
Was tun? Komme ich mir nur im Recht vor, oder bin ich auch im Recht wenn ich fordere, das der Hersteller das Produkt zuruecknimmt und mir mein Geld (Groessenordnung 150 Euronen) zurueckgibt? Der Haendler nimmts nicht zurueck, da es ja kein 'Garantiefall' ist......
Naja, ich sehs auf jeden Fall nicht ein, Fehler die jemand anderes macht, auszubaden.
Gruesse, kerri
PS.: Wenn alles vorbei ist, werd ich vielleicht auch sagen, worum es geht, und wer der Herseller ist.
wie immer--------> drohen mit dem rechtsanwalt!!!!!
du hast eine e-mail von denen, die besagt, dass das produkt auch x,y,z kann, was es aber nicht kann! wegen falschinformation solten die das gerät zurücknehmen!!!!
ansonsten einfach mal beim anwalt nachfragen!
du hast ja einen beweis----->deine e-mail von denen
Der Händler wird schon wissen, warum er selbst kaum Informationen gegeben hat - dann wäre er (soweit ich weiß) ja auch verantwortlich, wenn die Ware nicht die Eigenschaften hat, die zugesagt wurden.
Du hast ja 14 Tage Rückgaberecht beim Versandhandel - aber da ja Anfang August nun schon bissel länger her ist, wird das wohl net klappen.
Eine Möglichkeit wäre noch, bei Amazon mal ganz lieb anzufragen, das Problem dort zu schildern und evtl. auf Kulanz das Teil zurückzuschicken und bei zukünftigen Bestellungen verrechnen zu lassen (Wobei ich mit Amazon in dieser Hinsicht keine Kenntnis habe)
Rechtliche Beratung bei nem Anwalt (oder zumindest eine Auskunft), inwieweit da ne Haftbarkeit besteht (Kannst du das alles nachweisen, insb. die Aussagen des Herstellers?) - seh ich als Möglichkeit. Kostet aber (oder du kennst nen Studenten oder fragst an der Uni mal nen Jura-Prof.)
Selbst wenn das Recht auf deiner Seite ist, stellt sich die Frage, ob die evtl. Gerichtskosten den Aufwand rechtfertigen
Als letzter Weg bleibt noch, das Teil bei eBay zu verkaufen
UnoOC
EDIT:
Zitat:
Zitat von bigfoot996
wie immer--------> drohen mit dem rechtsanwalt!!!!!
Seit wann bringt es was, mit nem Anwalt zu drohen??? Doch nur, wenn man im Recht ist (und sich auch einen Prozess leisten kann und will)
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Die Frage ist doch wie aussagekräftig ist die mail vom Hersteller. Wird dort explizit über eine deutsche/ nicht deutsche Version gesprochen? Oder war sie vielleicht irgendwie mit einer Randnotiz versehen dass die deutsche Version davon abweichen könnte?
[FONT=Arial]Back to the roots...[/FONT] [FONT=Arial][/FONT] [FONT=Arial]On an on south of heaven...[/FONT]
Die Frage ist doch wie aussagekräftig ist die mail vom Hersteller. Wird dort explizit über eine deutsche/ nicht deutsche Version gesprochen? Oder war sie vielleicht irgendwie mit einer Randnotiz versehen dass die deutsche Version davon abweichen könnte?
Also die Produktbeschreibung war ein Link auf die Seite des Herstellers in Hongkong - demzufolge in Englisch. Die Supportanfrage war aber bei der Deutschen Niederlassung gestellt. Eindeutig erkennbar, das es regional verschiedene Versionen gibt, war auch nicht.
Zitat:
Zitat von bigfoot996
wie immer--------> drohen mit dem rechtsanwalt!!!!!
[...]
Bei Privatpersonen funktioniert das vielleicht, aber ein riesiges, weltweit agierendes Unternehmen wird das wohl kaum jucken
Ausserdem weiss ich ja noch nichtmal, ob ich wirklich im Recht bin, oder nicht.
Zitat:
Zitat von UnoOC
[...]
Eine Möglichkeit wäre noch, bei Amazon mal ganz lieb anzufragen, das Problem dort zu schildern und evtl. auf Kulanz das Teil zurückzuschicken und bei zukünftigen Bestellungen verrechnen zu lassen (Wobei ich mit Amazon in dieser Hinsicht keine Kenntnis habe)
[...]
Ich habs eben nicht bei Amazon gekauft, sondern bei nem Spezial-Fachhandel. Also ein Fachhandel, der so Fachspezifisch ist, das man da vielleicht ein, zwei mal im Leben einkauft.
Ausserdem habe ich leichte Skrupel, den Haendler noch mit reinzuziehen, denn der kann ja nun wirklcih nichts dafuer, im Gegenteil, bis auf die fehlenden Informationen (die ja noch nicht mal der Hersteller richtig hinbekommt - woher sollte es denn dann der Haendler wissen) einer der besten Haendler, bei dem ich je eingekauft habe
Zitat:
Zitat von UnoOC
Rechtliche Beratung bei nem Anwalt (oder zumindest eine Auskunft), inwieweit da ne Haftbarkeit besteht (Kannst du das alles nachweisen, insb. die Aussagen des Herstellers?) - seh ich als Möglichkeit. Kostet aber (oder du kennst nen Studenten oder fragst an der Uni mal nen Jura-Prof.)
Selbst wenn das Recht auf deiner Seite ist, stellt sich die Frage, ob die evtl. Gerichtskosten den Aufwand rechtfertigen
Mails und aehnliches sind immernoch vorhanden. Fuer solche Faelle lasse ich mich eben gern schriftlich supporten, und nicht per Telefon - da hat man alles schwarz auf weiss
Da ich keine Rechtsschutzversicherung oder aehnliches habe, wird wohl eine Beratung bei einem Anwalt mehr Kosten verursachen, als das ganze Wert ist.
Beim Verbraucherschutz hab ich mich schon mal umgesehen, die wollen auch pro Beratung um die 20 Euro, also mehr als 10% des Warenwertes. Auch nicht so toll.
Zitat:
Zitat von UnoOC
Als letzter Weg bleibt noch, das Teil bei eBay zu verkaufen
[...]
Darauf wirds vermutlich hinauslaufen, vermutlich auch mit Verlust *grummel*
Gruesse & schonmal Danke fuer die Anregungen, kerri
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Demnach liegt ein Sachmangel vor und der Hersteller hat dir Ersatz zu leisten.
Anmerkung: Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung. Anspurch auf Richtigkeit der Aussagen kann nicht erhoben werden.
Seit wann bringt es was, mit nem Anwalt zu drohen??? Doch nur, wenn man im Recht ist (und sich auch einen Prozess leisten kann und will)
ist sie doch! oder hab ich da was falsch verstanden??
sie hat doch einen beweis, dass diese leute ihr gesagt haben, dass dieses besagte grät auch a,bund c kann, welche es aber nicht kann!
Was tun? Komme ich mir nur im Recht vor, oder bin ich auch im Recht wenn ich fordere, das der Hersteller das Produkt zuruecknimmt und mir mein Geld (Groessenordnung 150 Euronen) zurueckgibt?
sie hat das ganze doch nur geschrieben, um zu erfahren ob sie jetzt gesetzlich gesehen recht hat.
dein "Beweis" ist sch*** egal, wenn ihr in diesem fall keine gesetzliche rückgabe zusteht...
also ich hatte mal üblen Stress bei ebay mit nem Handy Vertragshändler und hatte großes Glück, dass es sich geklärt hat, denn mein Anwalt hat mir gesagt, dass generell E-Mails noch nicht akzeptiert werden als "schriftlicher Beweis", dh. hättest du nen Brief geschrieben und das dann auch als Brief zurückbekommen, dann wärst du wohl im Recht, bei E-Mails ist es mal wieder so ne Grauzone
eben, dass ist der Punkt, daher werden E-Mails meist nicht akzeptiert
würde das Gerät X bei ebay verkaufen, ist wohl die günstigste Möglichkeit, ein Anwalt etc. ist es bei dem Warenwert einfach ned wert, allein 1 Sitzung bei dem würde dich ohne Rechtsschutzversicherung sicherlich so viel kosten...
so leid es mir tut, aber das sieht rein rechtlich net so toll aus.
Beim Kaufvertrag kommt ein Vertrag zw. Käufer und Verkäufer zustande, d.h. Haftung wegen fehlen einer zugesicherten Eigenschaft käme in Betracht, wenn der VERKÄUFER Dir gegenüber geäussert hätte, dass das Produkt die entsprechende Eigenschaft hat und das er Dir gegenüber dafür eintritt, das hat aber der Verkäufer nicht getan, von daher käme ein Motivirrtum in Frage (Du bist davon ausgegangen, dass das Produkt bestimmte Eigenschaften hat, die es aber nicht aufweist, das ist ein sog. unbeachtlicher Motivirrtum).
Ein unbeachtlicher Motivirrtum stellt keine Anspruchsgrundlage gegenüber dem Verkäufer auf Rückabwicklung o.Ä. dar.
Produkthaftung des Herstellers käme noch in Frage, aber der sitzt im Ausland und sowas ist langwierig, teuer und net besonders erfolgversprechend.
Wenn das ein namhafter Hersteller ist, würde ich versuchen, auf der Kulanzschiene (vielleicht auch über den Händler, wenn er mitmacht, aber das bedeutet Arbeit und bringt ihm nix) etwas zu drehen, ansonsten kann mer evtl. mit Veröffentlichung drohen, wenn dem Hersteller der gute Name wichtig ist, bringt's vielleicht etwas.